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AGB´s

 

§1 Allgemeines

 

Es gelten ausschließlich die Geschäfts-, Liefer- und Zahlungs- bedingungen der Coma GmbH. Abweichende Bedingungen des Geschäftspartners bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Coma GmbH.

 

§2 Auftragserteilung

 

Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich (auch Fax) zu erfolgen. Bei fehlender Schriftform gehen Übermittlungsfehler sowie Mißverständnisse zu Lasten des Geschäftspartners.

 

§3 Lieferung

 

Die Lieferung erfolgt zu Lasten des Geschäftspartners. Erkennt der Geschäftspartner Schäden an Verpackung, so ist dies vom Transportunternehmer zu bestätigen.

 

§4 Zahlungsbedingungen

 

Die Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt rein netto fällig.

 

§5 Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Begleichung aller offenen Forderungen das Eigentum der Coma GmbH.

(erweiterter Eigentumsvorbehalt)

 

Die Coma GmbH erteilt dem Geschäftspartner die Ermächtigung, die gelieferte Ware im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes im eigenen Namen an Dritte weiter zu veräußern. Der Geschäftspartner tritt die ihm aus dem Weiterverkauf der Ware erwachsenen Forderungen im voraus ab. Der Geschäftspartner wird ermächtigt, diese Forderungen als Treuhänder einzuziehen und in Höhe des geschuldeten Kaufpreises an die Coma GmbH abzuführen.

(verlängerter Eigentumsvorbehalt)

 

§6 Gewährleistung

 

Die Coma GmbH gewährt auf gelieferte Neuteile eine Garantielaufzeit von zwei Jahren nach Auslieferung. Auf Gebrauchtteile wird eine Garantielaufzeit von drei Monaten nach Auslieferung gewährt. Die Gewährleistung umfaßt Arbeits- und Materialkosten. Reise-, Übernachtungs-, Versand- und alle sonstigen Kosten werden vom Geschäftspartner getragen. Für eventuell auftretende Folgeschäden übernimmt die Coma GmbH keine Haftung. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleiben davon unberührt.

 

§7 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Gültigkeit

 

Erfüllungsort ist Alsdorf.

 

Ist der Geschäftspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle unmittelbaren oder mittelbaren Streitigkeiten aus diesem Vertrag Aachen.

 

Bei internationalen Verträgen gilt das für die Coma GmbH örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht als vereinbart.

 

Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.